Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
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Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Ihrem Reiseveranstalter nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter
wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen
oder Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen Unternehmen ab und wir sind
nicht Vertragspartei.
1. Vertragsabschluss
1.1 Abschluss des Reisevertrages
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen,
telefonischen oder persönlichen Anmeldung direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro zustande.
Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und dem
Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche ReiseteilnehmerInnen an, so stehen Sie für deren
Vertragspflichten ein.
1.2 Buchung via Reisebüro
Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung
an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro.
1.3 Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren
Katalogen sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,
Sonderwünsche etc) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter
Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschliesslich der Reisebedingungen
abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen
zu treffen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen
sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken.
2.2 Reservationsgebühren / Auftragspauschale
Neben den im Katalog erwähnten Preisen kann der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine
Gebühr für die Reservierung und Bearbeitung erheben.
2.3 Kreditkartengebühr
Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kreditkarte kann der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro die
Gebühr der Abrechnungstelle Ihnen verrechnen.
2.4 Zahlungskonditionen
Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung
von mindestens 25% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der
gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Der Reisepreis ist spätestens 45 Tage
vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Veranstalter die Reiseleistung
zu verweigern. Flugtickets zu Spezialtarifen sind zum Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar.
3. Rücktritt
3.1 Meldung
Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, so müssen Sie dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro
durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei
einem Rücktritt haben wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung aufgeführten Reiseveranstalter
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
3.2 Annullation/Umbuchung bis 45 Tage vor Reiseantritt
Bei Annullationen bis 45 Tage vor Abreise werden 10% des Arrangementpreises sowie eine Bearbeitungsgebühr
von Fr. 100.- pro Person fällig.
Bei Umbuchungen bis 45 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person
fällig.
3.3. Annullation/Umbuchung weniger als 45 Tage vor Reiseantritt
3.3.1 Flug
Bei der Annullierung einer Festanmeldung erheben wir eine Gebühr von Fr. 250.- bis Fr. 550.- pro
Billet. Bei einigen Spezialtarifen gelten besondere Annullierungsbedingungen. Rückerstattung sind
nur für unbenutzte Flugtickets möglich.
3.3.2 Mietwagen
44 - 22 Tage vor Reisebeginn 25%
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 - 08 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 07 Tage vor Reisebeginn 100%
Keine Rückerstattung für vorzeitige Rückgabe von Fahrzeugen.
3.3.4 Hotels, Resorts, Rundreisen, Privattouren, Transfers
44 - 30 Tage vor Reisebeginn 25%
29 - 15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 - 08 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 07 Tage vor Reisebeginn 100%
3.3.5 Veranstaltungstickets
Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Opern oder Sport-Tickets sind 100% Stornogebühren fällig,
sobald das Arrangement vom Veranstalter schriftlich bestätigt ist.
3.3.6 Abweichende Bedingungen
Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsaisonperioden gelten spezielle
Annullationsbedingungen. Details finden Sie auf unserer Reisebestätigung.
3.4 Bearbeitungsgebühr
Zusätzlich zu den Annullationskosten werden vom Veranstalter in jedem Fall pro Person Fr. 100.--
maximal Fr. 200.- Bearbeitungsgebühren pro Auftrag erhoben.
3.5 Ersatzperson
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis 45 Tage vor Abreise eine Ersatzperson
benennen, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle anzutreten. Die
Ernennung einer Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten Leistungsträger - insbesondere
die Fluggesellschaft - akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung einer Ersatzperson eine
Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.- erhoben.
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3.6 Annullation der Reise durch den Veranstalter
Eine Annullation durch den Veranstalter hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten
bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam
erscheinen lassen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den
gleichen Gründen kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei einer Annullation durch uns erhalten
Sie den Preis vollständig zurückbezahlt. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten
Aufwendungen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. „No Show“
Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen, besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung.
Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen.
Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
5. Pass- Visa- und Impfbestimmungen
Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie
über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle
Impfungen. Wir können keine Haftung übernehmen, falls ein Passagier mangels den Vorschriften
nicht entsprechender Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen
Anspruch auf Rückerstattung.
6. Preis- und Programmänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in
den Prospekten und auf Preislisten zu ändern. Soll te dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle
vor Vertragsabschluss.
6.1 Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführten Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Kata logen,
Preislisten und Offerten publizierten Preis zu erhöhen:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
- neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Flughafentaxen)
- staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Gründen ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis
spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gege ben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des
ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht innert 5 Tagen nach Erhalt unserer
Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Programmänderung
Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten)
zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Der Veranstalter
orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen eine gleichwertige
Ersatzleistung anzubieten.
7. Beanstandungen
Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung im Katalog oder sind sie anderweitig
mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen,
welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungsunternehmen,
welches die Leistung erbringen soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der
Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden.
8. Haftung
8.1 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt der Veranstalter einzelne Baukastenleistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren)
haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig
ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten
Ansprüchen zu unterstützen.
8.2 Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung
der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen)
schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind
Sie verpflichtet, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.
8.3 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare
Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden
trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder
abgewendet werden konnte.
Vorbehalten bleiben die in Internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung
bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.
9. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den
unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von
Problemen zwischen Ihnen und dem Ver anstalter oder dem Reisebüro bei dem Sie die Reise gebucht
haben, eine ausgewogene Einigung an.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter
werden die Gerichte im Veranstalterkanton als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
11. Drucklegung
August 2008
