Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)


  • Die Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen

    und Ihrem Reiseveranstalter nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Bei vermittelten Leistungen Dritter

    wie Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine, Mietwagen

    oder Hotelunterkünfte schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen Unternehmen ab und wir sind

    nicht Vertragspartei.

    1. Vertragsabschluss

    1.1 Abschluss des Reisevertrages

    Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen,

    telefonischen oder persönlichen Anmeldung direkt beim Veranstalter oder bei Ihrem Reisebüro zustande.

    Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und dem

    Veranstalter wirksam. Melden Sie zusätzliche ReiseteilnehmerInnen an, so stehen Sie für deren

    Vertragspflichten ein.

    1.2 Buchung via Reisebüro

    Das Reisebüro ist Ihr Berater und vertritt Sie uns gegenüber. Es leitet in Ihrem Auftrag die Anmeldung

    an uns weiter. Massgeblich ist unsere Bestätigung an Ihr Reisebüro.

    1.3 Leistungen, Nebenabreden

    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unseren

    Katalogen sowie den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,

    Sonderwünsche etc) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter

    Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes einschliesslich der Reisebedingungen

    abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen

    zu treffen.

    2. Preise und Zahlungsbedingungen

    2.1 Preise

    Die Preise für Reisearrangements ersehen Sie aus Prospekt, Preisliste oder Offerte. Sie verstehen

    sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken.

    2.2 Reservationsgebühren / Auftragspauschale

    Neben den im Katalog erwähnten Preisen kann der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro zusätzlich eine

    Gebühr für die Reservierung und Bearbeitung erheben.

    2.3 Kreditkartengebühr

    Für den Zusatzaufwand bei Bezahlung mit Kreditkarte kann der Veranstalter bzw. Ihr Reisebüro die

    Gebühr der Abrechnungstelle Ihnen verrechnen.

    2.4 Zahlungskonditionen

    Bei der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung

    von mindestens 25% des Arrangementpreises zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen ist der

    gesamte Betrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Der Reisepreis ist spätestens 45 Tage

    vor Reiseantritt zu zahlen. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Veranstalter die Reiseleistung

    zu verweigern. Flugtickets zu Spezialtarifen sind zum Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlbar.

    3. Rücktritt

    3.1 Meldung

    Falls Sie Ihre Reise nicht antreten können, so müssen Sie dem Veranstalter oder Ihrem Reisebüro

    durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Massgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei

    einem Rücktritt haben wir, beziehungsweise die in der Reisebestätigung aufgeführten Reiseveranstalter

    Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

    3.2 Annullation/Umbuchung bis 45 Tage vor Reiseantritt

    Bei Annullationen bis 45 Tage vor Abreise werden 10% des Arrangementpreises sowie eine Bearbeitungsgebühr

    von Fr. 100.- pro Person fällig.

    Bei Umbuchungen bis 45 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person

    fällig.

    3.3. Annullation/Umbuchung weniger als 45 Tage vor Reiseantritt

    3.3.1 Flug

    Bei der Annullierung einer Festanmeldung erheben wir eine Gebühr von Fr. 250.- bis Fr. 550.- pro

    Billet. Bei einigen Spezialtarifen gelten besondere Annullierungsbedingungen. Rückerstattung sind

    nur für unbenutzte Flugtickets möglich.

    3.3.2 Mietwagen

    44 - 22 Tage vor Reisebeginn 25%

    21 - 15 Tage vor Reisebeginn 50%

    14 - 08 Tage vor Reisebeginn 75%

    ab 07 Tage vor Reisebeginn 100%

    Keine Rückerstattung für vorzeitige Rückgabe von Fahrzeugen.

    3.3.4 Hotels, Resorts, Rundreisen, Privattouren, Transfers

    44 - 30 Tage vor Reisebeginn 25%

    29 - 15 Tage vor Reisebeginn 50%

    14 - 08 Tage vor Reisebeginn 75%

    ab 07 Tage vor Reisebeginn 100%

    3.3.5 Veranstaltungstickets

    Bei Annullierung von Konzert-, Theater-, Opern oder Sport-Tickets sind 100% Stornogebühren fällig,

    sobald das Arrangement vom Veranstalter schriftlich bestätigt ist.

    3.3.6 Abweichende Bedingungen

    Für einzelne Leistungen oder zu bestimmten Jahreszeiten/Hochsaisonperioden gelten spezielle

    Annullationsbedingungen. Details finden Sie auf unserer Reisebestätigung.

    3.4 Bearbeitungsgebühr

    Zusätzlich zu den Annullationskosten werden vom Veranstalter in jedem Fall pro Person Fr. 100.--

    maximal Fr. 200.- Bearbeitungsgebühren pro Auftrag erhoben.

    3.5 Ersatzperson

    Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie bis 45 Tage vor Abreise eine Ersatzperson

    benennen, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle anzutreten. Die

    Ernennung einer Ersatzperson ist nur möglich, wenn dies alle beteiligten Leistungsträger - insbesondere

    die Fluggesellschaft - akzeptieren. In jedem Fall wird bei der Ernennung einer Ersatzperson eine

    Bearbeitungsgebühr von Fr. 200.- erhoben.

  • 3.6 Annullation der Reise durch den Veranstalter

    Eine Annullation durch den Veranstalter hat spätestens vier Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten

    bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es als ratsam

    erscheinen lassen, dass in Ihrem Interesse auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den

    gleichen Gründen kann auch eine Reise abgebrochen werden. Bei einer Annullation durch uns erhalten

    Sie den Preis vollständig zurückbezahlt. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten

    Aufwendungen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    4. „No Show“

    Wenn Sie einen Flug, Zug oder ein Schiff verpassen, besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung.

    Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen.

    Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.

    5. Pass- Visa- und Impfbestimmungen

    Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert Sie

    über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und eventuelle

    Impfungen. Wir können keine Haftung übernehmen, falls ein Passagier mangels den Vorschriften

    nicht entsprechender Reisedokumente nicht befördert werden kann. Sie haben in diesem Fall keinen

    Anspruch auf Rückerstattung.

    6. Preis- und Programmänderungen

    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in

    den Prospekten und auf Preislisten zu ändern. Soll te dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle

    vor Vertragsabschluss.

    6.1 Preisänderungen

    Für bestimmte nachfolgend aufgeführten Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unseren Kata logen,

    Preislisten und Offerten publizierten Preis zu erhöhen:

    - Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

    - neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Flughafentaxen)

    - staatlich verfügte Preiserhöhung oder Erhebung von Steuern (z.B. Mehrwertsteuer)

    - Wechselkursänderungen

    Falls der Veranstalter die Preise aus diesen Gründen ändert, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis

    spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gege ben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des

    ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht innert 5 Tagen nach Erhalt unserer

    Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

    6.2 Programmänderung

    Der Veranstalter behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne

    vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten)

    zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Der Veranstalter

    orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und versucht, Ihnen eine gleichwertige

    Ersatzleistung anzubieten.

    7. Beanstandungen

    Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung im Katalog oder sind sie anderweitig

    mangelhaft, müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Dienstleistungsunternehmen,

    welches die Leistung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen.

    Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der Reiseleitung oder vom Dienstleistungsunternehmen,

    welches die Leistung erbringen soll, eine schriftliche Bestätigung verlangen.

    Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der

    Rückkehr schriftlich geltend gemacht werden.

    8. Haftung

    8.1 Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen

    Vermittelt der Veranstalter einzelne Baukastenleistungen (Hotels, Mietwagen, Transport, Touren)

    haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemässe Vermittlung der Leistung und nicht für die

    Leistungserbringung selbst. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig

    ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten

    Ansprüchen zu unterstützen.

    8.2 Pauschalreisen

    Bei Pauschalreisen haften wir für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung

    der von uns oder durch von uns beauftragte Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen)

    schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüchen sind

    Sie verpflichtet, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

    8.3 Ausschluss und Begrenzung

    Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche

    ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare

    Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden

    trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder

    abgewendet werden konnte.

    Vorbehalten bleiben die in Internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung

    bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.

    9. Ombudsmann

    Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und uns sollten Sie an den

    unabhängigen Ombudsmann der Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann strebt bei jeder Art von

    Problemen zwischen Ihnen und dem Ver anstalter oder dem Reisebüro bei dem Sie die Reise gebucht

    haben, eine ausgewogene Einigung an.

    10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

    Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter

    werden die Gerichte im Veranstalterkanton als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

    11. Drucklegung

    August 2008