Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
Die folgenden Bestimmungen bilden Bestandteil des zwischen Intertravel AG Lateinamerika und Ihnen geschlossenen Vertrages. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise in der Reiseausschreibung.
Bei allen vermittelten Nur-Flug-Arrangements und Einzelleistungen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen.
Der Name Intertravel AG Lateinamerika versteht sich in diesen AVRB als Intertravel AG Lateinamerika sowie alle von Intertravel AG Lateinamerika mit der Leistungserbringung beauftragten Personen / Veranstalter.
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Intertravel AG Lateinamerika zustande. Der Kunde erhält eine Anmelde- bzw. Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist der Kunde dazu verpflichtet, die Abweichung dem Veranstalter zu melden, ansonsten der Reiseteilnehmer sich mit der Abweichung ausdrücklich als einverstanden erklärt.
2. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmelde- bzw. Reisebestätigung sind 30% des Reisebetrages zur Anzahlung innerhalb von 8 Tagen pro Person fällig. Dies gilt insbesondere auch für Nur-Flug-Arrangements und Einzelleistungen. Die Restzahlung muss 40 Tage vor Reiseantritt auf dem Konto von Intertravel AG Lateinamerika eingegangen sein. Bei kurzfristiger Buchung unter 40 Tagen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisebetrag vom Kunden sofort zu entrichten. Allfällige Mehrkosten (z.B. Telefon, Fax und dgl.) gehen zu Lasten des Kunden. Die Reiseunterlagen werden 8 - 10 Tage vor Reiseantritt, in jedem Fall aber erst nach Eingang der Restzahlung zugestellt.
Wird der Reisebetrag nicht gemäss diesen Bedingungen bezahlt, kann Intertravel AG Lateinamerika vom Vertrag zurücktreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 4 in Rechnung stellen.
3. Preisanpassungen
Intertravel AG Lateinamerika behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen. Preiserhebungen können sich insbesondere ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten der Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), aus staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuern, Wechselkursänderungen und dgl.). Preiserhöhungen werden aufgrund der tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
4. Annullationen, Änderungen und Umbuchungen
4.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zum Beginn der Annullationsfrist von 90 Tagen vor Reiseantritt erhebt Intertravel AG Lateinamerika für Annullationen, Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums) und Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.-- pro Person, jedoch max. Fr. 120.-- pro Auftrag. Für individuell zusammengestellte Reisen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.-- pro Auftrag verrechnet.
4.2 Annullationen
4.2.1 Reisen
Erfolgt der Rücktritt später als 90 Tage vor Reiseantritt, müssen folgende Annullationskosten erhoben werden:
90 - 71 Tage vor Abreise: 20% des Reisebetrages
70 - 51 Tage vor Abreise: 40% des Reisebetrages
50 - 31 Tage vor Abreise: 60% des Reisebetrages
30 - 11 Tage vor Abreise: 80% des Reisebetrages
10 - 0 Tage vor Abreise: 100% des Reisebetrages
4.2.2 Linienflug
Bei Linienflügen gelten generell die Annullations- und Umbuchungskosten der Fluggesellschaften gemäss der Bestätigung/Rechnung.
4.3 Annullation durch Intertravel AG Lateinamerika
Alle von Intertravel AG Lateinamerika angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Davon ausgenommen sind individuell zusammengestellte Programme für eine im voraus bestimmte Teilnehmerzahl. Wird die für Ihre Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Intertravel AG Lateinamerika berechtigt, die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.
Liegen Gründe vor, welche die Durchführung der Reise verunmöglichen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien oder Umstände, die zur Gefährdung von Leib und Leben führen können, Nichterteilung oder Entzug von Lande- oder Fahrbewilligungen oder andere behördliche Massnahmen, kann Intertravel AG Lateinamerika auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In solchen Fällen ist Intertravel AG Lateinamerika bemüht, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so werden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückbezahlt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Ersatzperson
Sind Sie an Ihrer Reise verhindert oder müssen diese annullieren, so kann an Ihrer Stelle eine Ersatzperson die Reise antreten. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Reisearrangement unter allen mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Die Ersatzperson und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Arrangements sowie für die durch die Abtretung entstehenden Mehrkosten.
Die Abtretung muss mindestens 14 Tage vor Reisebeginn Intertravel AG Lateinamerika schriftlich mitgeteilt werden.
Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen, Reiseerfordernissen, behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften und dgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von der obenstehenden Frist) vorgenommen werden.
Wird die Ersatzperson zu spät benennt oder kann diese aufgrund obiger Einschränkungen nicht teilnehmen, so gilt die Reiseabsage als Annullierung (§ 4).
6. Pass, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen
Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Intertravel AG Lateinamerika informiert bei Bedarf und nach Anfrage über die Pass- und Visumerfordernisse sowie über allfällige gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
Intertravel AG Lateinamerika übernimmt keine Haftung, falls ein Passagier mangels Reisedokumente nicht befördert werden kann. In diesem Fall besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. <<No-Show>>
Wenn Sie zur Abreise, zum Abflug oder im gebuchten Hotel nicht oder zu spät erscheinen oder ohne die notwendigen Reisedokumente (<<No-Show>>), kann keine Rückerstattung des Reisepreises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere bei Flugplanänderungen. Sie sind verpflichtet, die Rückflugszeiten vor Abflug bestätigen zu lassen.
8. Beanstandungen, Reklamationen
Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht, so muss dieser Mangel so bald wie möglich schriftlich gegenüber dem betreffenden Dienstleistungsträger sowie gegenüber Intertravel AG Lateinamerika beanstandet werden. Schadenersatzansprüche müssen spätestens 1 Woche nach Rückreise bei Intertravel AG Lateinamerika schriftlich geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadens entspricht dem Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
9. Haftung
Intertravel AG Lateinamerika haftet nur für die Nichterfüllung oder die nichtgehörige Vertragserfüllung im Rahmen dieser Vereinbarung. Vorbehalten bleiben auf jeden Fall die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nichtgehöriger Erfüllung des Vertrages.
Intertravel AG Lateinamerika haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nichtgehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse des Reiseteilnehmers
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Intertravel AG Lateinamerika, ein anderer Veranstalter oder Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorsehen oder abwenden konnte
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden für Nichterfüllung oder nichtgehörige Erfüllung gegenüber dem Reiseteilnehmer wird auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt.
Die Haftung der Intertravel AG Lateinamerika ausserhalb der Nichterfüllung oder der nichtgehörigen Erfüllung wird ausdrücklich wegbedungen, es sei denn, Intertravel AG Lateinamerika treffe ein Verschulden, das leichte und grobe Fahrlässigkeit übersteigt. Insbesondere übernimmt Intertravel AG Lateinamerika keine Haftung für Unfälle, wie sie bei solchen Reisen auftreten können, sei dies durch Unfälle mit Beförderungsmitteln oder Beförderungshilfsmitteln jeglicher Art oder zu Fuss. Von der Haftung ausgeschlossen sind weiter Trendsportarten wie Rafting, Canyoning, Bungy Jumping usw. (Aufzählung nicht abschliessend).
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können während der Reise örtliche Veranstaltungen und Ausflüge gebucht werden. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Reiseteilnehmers, ob er daran teilnehmen will. Diese Veranstaltungen werden von Drittunternehmungen veranstaltet, Intertravel AG Lateinamerika ist nicht Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
Für die sichere Verwahrung von Wertgegenständen u.ä. ist der Reiseteilnehmer selber verantwortlich. Intertravel AG Lateinamerika haftet auf keinen Fall für Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Beraubung u.ä.
10. Programmänderungen
10.1 Reisen
Bei Reisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen (Unterkunft, Transportart- und -mittel, Dienstleistungsträger und Zeiten) erfahren. Intertravel AG Lateinamerika bemüht sich in solchen Fällen um gleichwertige Ersatzleistungen. Programmänderungen berechtigen jedoch auf keinen Fall zu Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie bspw. Lohnausfall).
10.2 Hotels, Camps, Einzelzimmer
In besonderen Fällen (z.B. Überbuchung durch das Hotel oder Camp), behält sich Intertravel AG Lateinamerika vor, Sie in einem anderen Hotel oder Camp unterzubringen. Gebuchte Einzelzimmer können nicht immer garantiert werden.
10.3 Flüge, Transport
Flugpläne (Flugzeiten, Flugtage) können ändern, darauf hat Intertravel AG Lateinamerika keinen Einfluss. Bei einer Änderung des Flugplanes werden Sie, sofern Sie noch nicht abgereist sind, von Intertravel AG Lateinamerika umgehend informieren. Allfällige aufgrund solcher Flugplanänderungen notwendige Umstellungen des Reiseprogramms gehen zu Ihren Lasten. Bei Verspätung von Transportunternehmen (Flug, Bus, Auto, Schiff usw.) kann Intertravel AG Lateinamerika keine Haftung für Folgeschäden wie Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen oder Mahlzeiten übernehmen. Dies gilt auch bei Annullationen von Flügen durch die Fluggesellschaft. Für die Rückbestätigung aller Flüge sind Sie selbst verantwortlich. Durch Unterlassung entstandene Schäden werden von Intertravel AG Lateinamerika nicht vergütet.
11. Versicherungen
Versicherungen sind Sache jedes einzelnen Reiseteilnehmers. Im Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Bitte überprüfen Sie, dass Ihre Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen weiltweite Deckung aufweisen und Sie zusätzlich über eine Annullationskosten- und Rückreiseversicherung verfügen.
12. Allgemeines
Für Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und Stromversorgung haftet Intertravel AG Lateinamerika nicht. Ebensowenig für eine geänderte Rechtslage, desgleichen nicht für ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Klimaanlagen, Swimmingpool und dgl.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Da die durchgehende Verwendung von Paarformen die Lesbarkeit der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen erschwert, wird meistens die männliche Personenbezeichnung als Ausdruck gewählt, der sich auf Personen beider Geschlechter bezieht.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Glattbrugg.
Intertravel AG Lateinamerika, 8152 Glattbrugg, Mai 2005
